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KG, 31.07.2007 - 1 VAs 38/07 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines Strafgefangenen mit türkischer Herkunft auf Übernahme der weiteren Strafvollstreckung durch die Republik Türkei; Überstellung zur Strafvollstreckung im Ausland
- Judicialis
EGGVG §§ 23 ff; ; EGGVG § 28 Abs. 3; ; IRG § 71 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.10.1985 - 4 ARs 18/85
Vollstreckungshilfe der Türkei
Auszug aus KG, 31.07.2007 - 1 VAs 38/07
Die durch einen anderen Staat übernommene Strafvollstreckung ist Rechtshilfe und dient damit maßgeblich auch der Verwirklichung des innerstaatlichen Strafanspruches (vgl. BGH NStZ 1986, 77). - BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
Überstellung auf Wunsch
Auszug aus KG, 31.07.2007 - 1 VAs 38/07
Zwar kann die Weigerung der Vollstreckungsbehörde, die Überstellung eines Strafgefangenen in sein Heimatland anzuregen, gemäß den §§ 23 ff EGGVG mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden (vgl. BVerfG NJW 1997, 3013; KG, Beschluß vom 28. Juni 2004 - 4 VAs 33/04 - mwN); die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Betroffenen ist hier aber in der Sache ohne Aussicht auf Erfolg.